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Aktuelles

Pflegegeld-Erhöhung ab 1. Januar 2025

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bewirkt mit dem Jahreswechsel etliche Erweiterungen der möglichen Pflegeleistungsangebotes:

Pflegegeld-Erhöhung ab 1. Januar 2025

Pflegegradmaximale Leistungen pro Monat 2025
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2347 Euro
Pflegegrad 3599 Euro
Pflegegrad 4800 Euro
Pflegegrad 5990 Euro

Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025

Pflegegradmaximale Leistungen pro Monat 2025
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2796 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro

Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege haben ab dem 1. Januar 2025 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB XI für bis zu 42 Euro monatlich. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitrag in der Verhinderungspflege 2025 für die Pflegegrade 2 bis 5 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die Leistung.

Zum Jahresanfang 2025 erhöht sich der jährliche Betrag für die Kurzzeitpflege für die Pflegegrade 2 bis 5 von 1.774 Euro auf 1.854 Euro. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die Leistung.

Ab 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget. Damit soll pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 der Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler gemacht werden. Das Jahresbudget kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr eingesetzt werden.

Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539 Euro. Das entspricht genau der Summe aus beiden Jahresbudgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.

Anspruch auf teilstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2025

Pflegegradmaximale Leistungen pro Monat 2025
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2721 Euro
Pflegegrad 31.357 Euro
Pflegegrad 41.685 Euro
Pflegegrad 52.096 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen ab dem 1. Januar 2025

Pflegegradmaximale Leistungen pro Monat 2025
Pflegegrad 1131 Euro
Pflegegrad 2805 Euro
Pflegegrad 31.319 Euro
Pflegegrad 41.855 Euro
Pflegegrad 52.096 Euro

Darüber hinaus gibt es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten. Dieser prozentuale Zuschuss erhöht sich 2025 nicht.

Die Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung beläuft sich ab dem 1. Januar 2025 sich für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.

Für ambulant betreute Wohngruppen erhöht sich ab 1. Januar 2025 der Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade von 214 Euro auf 224 Euro monatlich.